Einmalzuschuss 25 %
Sie erhalten einen einmaligen Zuschuss von 25 % der förderungsfähigen Kosten. Diese Variante passt, wenn Sie den Umstieg aus Erspartem bezahlen oder kein Darlehen aufnehmen wollen.
Was das Land Tirol in der Wohnhaussanierung zahlt, welche Bedingungen gelten und wie die Bundesförderung dazukommt.
Das Land Tirol fördert eine Wärmepumpenheizung im bestehenden Wohnhaus mit einem Einmalzuschuss von 25 % der förderungsfähigen Kosten oder alternativ mit einem Annuitätenzuschuss von 35 %. Beim Ersatz einer fossilen oder elektrischen Heizung gibt es bis zu € 3.000 Bonus. Daneben fördert der Bund in der Neuauflage Kesseltausch 2026 mit € 5.000; ob sich beides kombinieren lässt, klären Sie vorab beim Land Tirol.
Die Landesförderung läuft über die Wohnhaussanierung und richtet sich an Gebäude, deren Baubewilligung älter als 10 Jahre ist. Eine Sekundärquelle bestätigt, dass der Einmalzuschuss von 25 % auch nach der Richtlinie mit Ausgabe 1. Jänner 2026 gilt. Für Neubauten gibt es mit der Impulsförderung ein eigenes Programm.
Das Land Tirol lässt Ihnen bei der Wärmepumpenheizung die Wahl zwischen zwei Förderformen.
Sie erhalten einen einmaligen Zuschuss von 25 % der förderungsfähigen Kosten. Diese Variante passt, wenn Sie den Umstieg aus Erspartem bezahlen oder kein Darlehen aufnehmen wollen.
Das Land bezuschusst die Rückzahlung eines Darlehens für die Sanierung. Diese Variante kann interessant sein, wenn Sie den Heizungstausch ohnehin finanzieren. Welche sich für Sie rechnet, besprechen Sie am besten mit Ihrer Bank.
Die Grenze von 50 °C bei Luft-Wasser-Wärmepumpen ist strenger als beim Bund, der 55 °C erlaubt. Gerade in älteren Häusern mit kleinen Heizkörpern sollten Sie deshalb früh klären, ob die geplante Anlage diese Temperatur am kältesten Tag einhält. Warum eine niedrige Vorlauftemperatur in Tirol doppelt wichtig ist, erklärt die Übersicht zur Wärmepumpe in Tirol.
Zusätzlich zur Förderung der Wärmepumpe zahlt das Land bis zu € 3.000, wenn ein hocheffizientes System mit Wärmeverteilsystem eine dieser Heizungen ersetzt: Öl, Gas, Kohle- oder Koks-Allesbrenner oder Elektro-Nacht- und Direktspeicher. Der Bonus wird einmal pro Gebäude gewährt und kommt zur Einzelbauteilförderung dazu.
Der Bund fördert den Tausch einer fossilen Heizung in der Neuauflage 2026 mit einer Pauschale von € 5.000 für die Wärmepumpe. Für eine neue Erdwärmesonde oder einen neuen Brunnen gibt es einen Bohrbonus von € 5.000, für eine thermische Solaranlage ab 6 m² einen Solarbonus von € 2.500. Die Registrierung läuft vom 2. November bis 31. Dezember 2026, solange das Budget reicht, Leistungen ab 7. Oktober 2026 werden anerkannt.
Gefördert werden Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen mit wassergeführter Wärmeverteilung. Kältemittel mit einem GWP über 750 sind ausgeschlossen, zwischen 150 und 750 wird die Förderung bei Luft-Wasser-Wärmepumpen um 20 % gekürzt. Die € 7.500 der ersten Runde 2026 gelten nicht mehr. Die Runde 2027 soll am 4. Jänner 2027 beginnen, der Antrag ist dann vor der Umsetzung zu stellen. Beschlossen werden die Details im Dezember 2026.
Manche Angaben zur Tiroler Förderung, etwa zu Antragsfristen nach der Fertigstellung oder zur Einkommensgrenze, haben wir nicht in offiziellen Unterlagen bestätigt gefunden. Wir nennen sie deshalb nicht. Fragen Sie vor dem Antrag bei der Wohnbauförderung des Landes nach, welche Frist für Sie gilt und welche Unterlagen Sie brauchen.
Für Erdwärme kommt in Tirol ein wasserrechtliches Verfahren dazu, in Innsbruck immer als Bewilligungsverfahren. Mehr dazu unter Wärmepumpe Innsbruck. Ein Angebot, das die Förderbedingungen berücksichtigt, erhalten Sie über die Angebotsanfrage für Tirol.
Das Land Tirol fördert die Wärmepumpenheizung in der Wohnhaussanierung mit 25 % der förderungsfähigen Kosten als Einmalzuschuss oder mit einem Annuitätenzuschuss von 35 %. Ersetzt die Wärmepumpe eine Öl-, Gas-, Kohle- oder Elektroheizung, kommt ein Bonus von bis zu € 3.000 dazu (Stand Oktober 2026).
Nein. Reine Warmwasser-Wärmepumpen sind laut Land Tirol in der Wohnhaussanierung nicht förderfähig. Auch beim Bund wird die Brauchwasser-Wärmepumpe als alleinige Maßnahme nicht gefördert.
Ja, über die Impulsförderung des Landes: € 3.000 für Erdwärme- oder Grundwasser-Wärmepumpen und € 700 für Luft-Wärmepumpen bei Neu-, Zu- und Umbauten. Die Laufzeit wurde verlängert, ein Enddatum nennt die Landesseite nicht. Prüfen Sie den aktuellen Stand auf tirol.gv.at.
Der Bund lässt eine Kombination mit einer Landesförderung grundsätzlich zu, sofern das Bundesland dies erlaubt und die Summe die Investitionskosten nicht übersteigt. Wie das Land Tirol die Kombination handhabt, klären Sie vor dem Antrag direkt bei der Wohnbauförderung.
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